Allgemeine Geschäftsbedingungen für Catering-Dienstleistungen
Geltungsbereich
Die Buchung und Durchführung der Catering-Dienstleistungen von Sonder-Schmaus erfolgen auf
Grundlage der folgenden Bedingungen.
Ablauf der Bestellung einer Catering-Dienstleistung
Durch die Angaben des Kunden erstellt Sonder-Schmaus eine detaillierte Offerte, die nicht verbindlich ist.
Nach einer allfälligen Besprechung der Offerte bestätigt Sonder-Schmaus dem Kunden die Bestellung in
Form einer Auftragsbestätigung. Sonder-Schmaus verpflichtet sich nach dem Erstellen der
Auftragsbestätigung, den Anlass gemäss den Wünschen des Kunden durchzuführen. Sonder-Schmaus
übernimmt aber in keiner Form die Funktion eines Veranstalters. Verantwortlich für den geordneten
Ablauf des Anlasses ist stets der Kunde selbst.
Personalkosten
Unsere Schätzung der Personalkosten in der Offerte basiert auf Erfahrungswerten. Die Arbeitszeit beginnt
vor dem Anlass (Entladen des Transports, Eindecken der Tische etc.) und endet nach dem Anlass
(Aufräumen etc.). Ab Mitternacht und an Sonn- und Feiertagen wird zusätzlich ein Zuschlag von CHF 5 pro
Stunde verrechnet. Die Verrechnung der Personalkosten erfolgt nach effektivem Aufwand und wird nach
dem Anlass pro ¼ Stunde abgerechnet.
Personenanzahl
Der Kunde muss Sonder-Schmaus spätestens fünf Arbeitstage vor dem Anlass die definitive Anzahl der am
Anlass teilnehmenden Personen mitteilen. Danach können keine Änderungen mehr vorgenommen
werden.
Infrastruktur von Lokalitäten und Gelände (Ausgenommen Lokalitäten von Sonder-Schmaus)
Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung von
Sonder-Schmaus zu erfolgen hat, den Anforderungen von Sonder-Schmaus entspricht. Insbesondere hat
der Kunde Sonder-Schmaus rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist
oder das Gebäude über keinen Lift verfügt. Im Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die
erforderlichen Installationen (Strom, fliessendes warmes und kaltes Wasser) in üblicher, gebrauchsfähiger
Form vorhanden sind.
Zahlungsbedingungen
Übersteigt die bestellte Catering-Dienstleistung den Wert von CHF 3000, muss der Kunde eine
Vorauszahlung von mindestens 50 % leisten. Diese muss spätestens 10 Tage vor dem Anlass geleistet
werden. Nach der Durchführung des Anlasses erhält der Kunde von Sonder-Schmaus eine detaillierte
Rechnung. Die Restzahlung ist dann innert 10 Tagen zu begleichen. Bei einer Catering-Dienstleistung unter
CHF 3000 gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
Annullierung
Bei Annullierung einer Bestellung durch den Kunden bis drei Arbeitstage vor dem Anlass sind vom Kunden
50% des Bestellwerts gemäss Auftragsbestätigung, bei später erfolgender Annullierung 100% dieses
Bestellwerts zu entrichten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.